NEUE Regelungen ab Dienstag 09.11.2021
2G Regel (Ampel – ROT)
Aufgrund der Bestimmungen der Regierung dürfen sich nur Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter 12 Jahren in der Klangfabrik aufhalten.
- 2G Nachweispflicht ab 12 Jahren
(Impfnachweis: 2. Impfung muss mindestens 2 Wochen zurückliegen | Genesenennachweis: nicht älter als 6 Monate)
!!! Von der Nachweispflicht befreit sind:
– Kinder bis zum 6. Geburtstag
– noch nicht eingeschulte Kinder
– Schüler*innen unter 12 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Schülerausweis vorlegen).
Schüler*innen über 12 Jahren müssen einen 2G-Nachweis vorlegen. Die Vorlage eines Schülerausweises reicht leider nicht mehr aus.
Maskenpflicht
– FFP2-Maskenpflicht ab 16 Jahren | 6-15 Jahre: medizinische Gesichtsmaske.
– Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum 6. Geburtstag.
– Keine Maskenpflicht während des Unterrichts.
Von der oben genannten Regelung ausgenommen sind die Musik- und Gesangsfabrik.
Hier gelten auch weiterhin die bereits gekannten Hygienekonzepte.